Rechtsprechung
   BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,322
BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72 (https://dejure.org/1974,322)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1974 - V C 30.72 (https://dejure.org/1974,322)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1974 - V C 30.72 (https://dejure.org/1974,322)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,322) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ArgeLandentwicklung

    Abfindung; Entfernung der Grundstücke; Entfernungsverlust; Obstbäume; Rechtliches Gehör; Wirtschaftseinheit

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 47, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 15.09.1955 - I B 56.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Zur Verpflichtung des Flurbereinigungsgerichts, für möglich erachtete Planänderungen mit den Beteiligten zu erörtern (Ergänzung zu BVerwGE 2, 197).

    Diese sich nicht in der Aufhebung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes erschöpfende Befugnis des Gerichts macht es aus Gründen der Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs erforderlich, alle in Erwägung gezogenen Planänderungen vor der endgültigen Entscheidung den Beteiligten mitzuteilen und so zu erläutern, daß diese in der Lage sind, ihre Gesichtspunkte hierzu in vollem Umfang vorzutragen (Beschlüsse vom 15.9.1955 (BVerwGE 2, 197), vom 19.8.1960 - BVerwG I CB 56.60).

  • BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Berücksichtigung der Entfernung kein metrisches, sondern ein betriebswirtschaftliches Problem ist, dessen Beurteilung weitgehend von den Gespann- und Wegeverhältnissen sowie von den durchschnittlichen betrieblichen Umständen abhängt (Urteile vom 30.9.1958 - BVerwG I C 6.57 - (RdL 1959, 51); vom 27.6.1961 - BVerwG I C 127.59 - (RdL 1961, 239); Beschluß vom 26.1.1970 - BVerwG IV B 238.68 (IKO 1971, 143)).
  • BVerwG, 27.06.1961 - I C 127.59

    Berücksichtigung der Entfernung von Grundstücken vom Wirtschaftshof oder von der

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Berücksichtigung der Entfernung kein metrisches, sondern ein betriebswirtschaftliches Problem ist, dessen Beurteilung weitgehend von den Gespann- und Wegeverhältnissen sowie von den durchschnittlichen betrieblichen Umständen abhängt (Urteile vom 30.9.1958 - BVerwG I C 6.57 - (RdL 1959, 51); vom 27.6.1961 - BVerwG I C 127.59 - (RdL 1961, 239); Beschluß vom 26.1.1970 - BVerwG IV B 238.68 (IKO 1971, 143)).
  • BVerwG, 14.10.1976 - 5 C 10.76

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Vertrauen auf ein Flurbereinigungsplan -

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    So BVerwG, Urteil vom 14.10.1976 - V C 10.76.
  • BVerwG, 26.01.1970 - IV B 238.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung künftiger

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt darauf hingewiesen, daß die Berücksichtigung der Entfernung kein metrisches, sondern ein betriebswirtschaftliches Problem ist, dessen Beurteilung weitgehend von den Gespann- und Wegeverhältnissen sowie von den durchschnittlichen betrieblichen Umständen abhängt (Urteile vom 30.9.1958 - BVerwG I C 6.57 - (RdL 1959, 51); vom 27.6.1961 - BVerwG I C 127.59 - (RdL 1961, 239); Beschluß vom 26.1.1970 - BVerwG IV B 238.68 (IKO 1971, 143)).
  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Wird eine Revision zugelassen, so ist das Rechtsmittel weder auf die Gründe, aus denen die Revision zugelassen worden ist, beschränkt noch ist es von Bedeutung, aus welchen Gründen sie zugelassen worden ist (BVerwG, Beschluß vom 14.8.1962 (BVerwGE 14, 342)).
  • BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58

    Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar wiederholt ausgesprochen, daß bei einem Streit über die wertgleiche Abfindung grundsätzlich ohne Bindung an die Anträge über die Recht- und Zweckmäßigkeit der Gesamtabfindung zu entscheiden ist und daß nicht etwa die nicht beanstandeten Teile der Abfindung unanfechtbar werden und einer gerichtlichen Prüfung nicht mehr zugänglich wären (vgl. insbesondere Urteile vom 5.6.1961 - BVerwG I C 231.58 - (RdL 1961, 240); vom 10.5.1967 - BVerwG IV C 103.65 - (RdL 1968, 217)).
  • BVerwG, 06.12.1956 - I C 75.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Hierzu gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch der Baulandcharakter von Altgrundstücken (vgl. BVerwGE 2, 154; 4, 191; 8, 343).
  • BVerwG, 09.06.1959 - I CB 27.58
    Auszug aus BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Hierzu gehört nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch der Baulandcharakter von Altgrundstücken (vgl. BVerwGE 2, 154; 4, 191; 8, 343).
  • BVerwG, 27.11.1961 - I B 127.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.72
    Für die nach § 44 Abs. 1 FlurbG erforderliche Ermittlung des Gesamttauschwertes von Einlage und Abfindung kommen vielmehr neben dem durch die Bodenschätzung ermittelten landwirtschaftlichen Nutzwert der einzelnen Grundstücke - der nach allgemeinen Merkmalen bestimmt wird - noch weitere den Wert der konkreten Gesamtabfindung mitbestimmende Faktoren in Betracht, die bei der Zuteilung wertgerecht in Ansatz gebracht werden müssen (BVerwG, Beschlüsse vom 5.6.1961 - BVerwG I B 48.61 - vom 27.11.1961 - BVerwG I B 127.61 - ).
  • BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 1.65

    Ergehen eines Beweisbeschlusses nach einem Verzicht auf mündliche Verhandlung -

  • BVerwG, 21.06.1955 - I C 173.54

    Einwendungen gegen die Bewertung eines Obsthofes im Umlegungsverfahren -

  • BVerwG, 10.08.1961 - I CB 133.60

    Rechtmäßigkeit von Verfahrensabschnitten eines Umlegungsverfahrens - Auswirkungen

  • BVerwG, 07.02.1974 - V C 32.72

    Bestimmmung über Zugrundelegung des erhöhten Wertes der Abfindung bei der

  • BVerwG, 08.01.1971 - IV B 218.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

  • BVerwG, 05.06.1961 - I B 48.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.08.1960 - I CB 56.60

    Zulassung der Revision wegen Klärungsbedürftigkeit der Entscheidungsbefugnis des

  • BVerwG, 10.05.1967 - IV C 103.65
  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    Hierbei ist auch auf die Verhältnisse des konkreten Betriebs abzustellen; insbesondere sind auch wertbildende Faktoren, die sich aus der Gestaltung der Abfindung ergeben, wie z.B. der Zuschnitt der Flächen und der Zusammenlegungsgrad, zu berücksichtigen (Beschluss vom 27. November 1961 a.a.O.; Urteile vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 30.72 - BVerwGE 47, 87 und vom 16. Dezember 1992 a.a.O. S. 34).
  • BVerwG, 14.08.2014 - 9 B 5.14

    Wertgleiche Abfindung eines Teilnehmers eines Bodenordnungsverfahrens bei einem

    Die von den Klägern behauptete Abweichung des Oberverwaltungsgerichts von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 30.72 - BVerwGE 47, 87) zur Bemessung der Abfindung ist nicht hinreichend dargelegt (§ 132 Abs. 2 Nr. 2, § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Lediglich hinsichtlich des Erfordernisses einer betriebswirtschaftlich günstigen Gestaltung (§ 44 Abs. 2 FlurbG) ist in diesem Falle die Abfindung mehrerer Teilnehmer als einheitlich anzusehen (Urteil vom 15. Oktober 1974 a.a.O. S. 92).

    Danach muss sich ein Kläger die Ergebnisse der bestandskräftigen Wertermittlung entgegenhalten lassen, wenn er dagegen - wie hier die Kläger gemäß §§ 60, 63 Abs. 2 LwAnpG i.V.m. § 141, § 32 FlurbG - kein Rechtsmittel eingelegt hat (Urteile vom 12. Februar 1963 - BVerwG 1 B 141.61 - BVerwGE 15, 271 , vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 30.72 - BVerwGE 47, 88 und BVerwG 5 C 56.73 - BVerwGE 47, 96 = Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 29 S. 26).

  • BVerwG, 28.08.1987 - 5 B 119.86

    Abfindung in Wirtschaftseinheit nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) -

    Das Flurbereinigungsgericht hat seine Auffassung, daß die Abfindung der Kläger in Wirtschaftseinheit (dazu schon BVerwG, Beschluß vom 8. Januar 1971 - BVerwG 4 B 218.69 - <RdL 1971, 134>; BVerwGE 47, 87 [BVerwG 15.10.1974 - V C 30/72]) rechtlich nicht zu beanstanden sei, damit begründet, daß das Einverständnis zu der genannten Form der Abfindung erteilt worden sei, und für den Fall, daß vom Fehlen dieses Einverständnisses ausgegangen werde, darauf abgehoben, daß durch die Abfindung in Wirtschaftseinheit keine Beeinträchtigung der Kläger hinsichtlich ihres Eigentumsrechtes eingetreten sei, zumal sie unter den Ordnungsnummern 52 und 53 personengleich aufträten (Urteilsabdruck S. 14).

    Zwar müssen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Verfahren, die die Anfechtung von Flurbereinigungsplänen zum Gegenstand haben, die möglicherweise zu erwartenden Planänderungen vor Erlaß der gerichtlichen Entscheidung bekanntgegeben werden (BVerwGE 47, 87 [BVerwG 15.10.1974 - V C 30/72] mit weiteren Nachweisen).

    Von daher ist auch kein Raum für die Annahme, daß dieses Urteil im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf einer Abweichung von der Entscheidung BVerwGE 47, 87 beruhen könnte.

  • BVerwG, 20.07.1977 - V CB 72.74

    Landabfindung - Beschwerde - Wegeplan - Gewässerplan - Kostenverteilungsplan

    Wird gegen die Landabfindung Beschwerde eingelegt, so bedarf es gesonderter Rügen, wenn damit zugleich eine Nachprüfung des Wege- und Gewässerplans und des Kostenverteilungsplans erreicht werden soll (Fortführ. BVerwGE 47, 87).

    Eine auf mangelnde Wertgleichheit der Landabfindung gestützte Beschwerde schließt deshalb nicht ohne weiteres eine Beschwerde gegen den Wege- und Gewässerplan und den Kostenverteilungsplan ein (vgl. auch BVerwGE 47, 87 für den Geldausgleich nach § 50 Abs. 2 FlurbG).

  • BVerwG, 28.03.1995 - 11 B 19.95

    Gleichwertigkeit der Landabfindung - Ausgleich einer Minderzuteilung in Fläche

    Die Beschwerde sieht eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 1962 - BVerwG I C 24.61 - (RdL 1962, S. 217 ff.) und vom 15. Oktober 1974 - BVerwG V C 30.72 - (RdL 1975, S. 221 ff.) darin, daß das Flurbereinigungsgericht grundsätzlich festgestellt habe, eine Minderzuteilung in Fläche wegen einer besseren Bodengüte gewährleiste keine Wertgleichheit im Sinne des § 44 FlurbG und sei infolgedessen auszugleichen.

    Diese Urteile gehen nämlich gerade davon aus, daß es für die nach § 44 Abs. 1 FlurbG erforderliche Gleichwertigkeit der Abfindung mit der Einlage nicht nur auf die natürlichen Ertragsbedingungen, insbesondere den durch die Bodenschätzung ermittelten landwirtschaftlichen Nutzwert der einzelnen Grundstücke, sondern auch auf weitere, den Wert der konkreten Gesamtabfindung des Teilnehmers mitbestimmende Faktoren ankommt, die bei der Zuteilung wertgerecht in Ansatz gebracht werden müssen (BVerwG, Urteile vom 26. März 1962, a.a.O., S. 218, und vom 15. Oktober 1974, a.a.O., S. 223 f.).

  • BVerwG, 14.10.1976 - 5 C 10.76

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Vertrauen auf ein Flurbereinigungsplan -

    Eine ausdrücklich diese Bezeichnung des Mangels verwendende Rüge ist nicht erforderlich (BVerwGE 22, 271; 47, 87) [BVerwG 10.10.1974 - III C 56/73].

    Diese sich nicht in der Aufhebung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes erschöpfende Befugnis des Gerichts macht es aus Gründen der Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs erforderlich, alle in Erwägung gezogenen Planänderungen den Beteiligten mitzuteilen und so zu erörtern, daß diese in die Lage versetzt werden, ihre Gesichtspunkte hierzu im vollen Umfang vorzutragen und dem Gericht eine differenzierte Prüfung aller für und gegen die für möglich erachteten Planänderungen sprechenden Umstände zu gestatten (Beschlüsse vom 15. September 1955 - BVerwGE 2, 197 - vom 19. August 1960 - BVerwG I CB 56.60 -, Urteil vom 15. Oktober 1974 - BVerwGE 47, 87 -).

  • BVerwG, 25.11.1977 - 5 C 58.77

    Wirkung einer ohne Anwalt abgegebenen Erledigungserklärung im Revisionsverfahren

    Fortführung der Rechtsprechung BVerwG, 15.10.1974, V C 30.72, BVerwGE 47, 87.

    Diese sich nicht in der Aufhebung eines fehlerhaften Verwaltungsakts erschöpfende Befugnis macht es aus Gründen der Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs erforderlich, alle in Erwägung gezogenen Planänderungen vor der endgültigen Entscheidung den Beteiligten mitzuteilen und so zu erörtern, daß diese in die Lage versetzt werden, ihre Auffassung hierzu in vollem Umfang vorzutragen und dem Gericht so eine differenzierte Prüfung aller für und gegen die für möglich erachteten Planänderungen sprechenden Umstände zu gestatten (Beschlüsse vom 15. September 1955 - BVerwGE 2, 197 [BVerwG 15.09.1955 - BVerwG I B 56.55]; vom 19. August 1960 - BVerwG 1 CB 56.60 - Urteil vom 15. Oktober 1974 - BVerwGE 47, 87).

  • BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 15.11

    Flurbereinigung; Abfindungsstreit; Gewährung rechtlichen Gehörs; Sachkunde des

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Flurbereinigungsgericht im Abfindungsstreit zur Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs verpflichtet, alle in Erwägung gezogenen Planänderungen vor der endgültigen Entscheidung den Beteiligten mitzuteilen und so zu erläutern, dass diese in die Lage versetzt werden, ihre Gesichtspunkte hierzu in vollem Umfang vorzutragen (Urteil vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 30.72 - BVerwGE 47, 87 = Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 30 S. 28 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.04.1977 - V CB 7.74

    Neubescheidungsanträge - Bindung an Klagebegehren - Rechtliches Gehör

    Eine ausdrücklich diese Bezeichnung des Mangels verwendende Rüge ist nicht erforderlich (BVerwGE 22, 271; 47, 87) [BVerwG 10.10.1974 - III C 56/73].
  • VGH Bayern, 19.03.1981 - 13. A - 420/79
    Nach Auffassung des Senats ist die Festlegung dieser Eigenschaft im Wertermittlungsverfahren - und nur dort - vorzunehmen; sie ist dann mit Bindungswirkung für Beteiligte und Behörde der Bemessung der Landabfindung zu Grunde zu legen - § 44 Absatz 1 Satz 2 FlurbG - (BVerwG Urteil vom 16.9.1975 in Recht der Landwirtschaft - RdL - 1976, 74; BVerwG Beschluß vom 22.9.1978 Nr. 5 CB 44.76; BVerwGE 47, 87 (93)).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat ebenfalls in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß der Baulandcharakter als wesentlicher Faktor, der für die Feststellung des Wertes eines Grundstücks von Bedeutung ist, im Rahmen der Schätzung nach § 27 ff. FlurbG zu berücksichtigen ist (vergleiche BVerwGE 47, 87 (93)).

  • BVerwG, 08.11.2006 - 10 B 37.06

    Zulässigkeit baulicher Maßnahmen zur Rückgängigmachung infolge von

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 7 S 2498/03

    Flurbereinigungsverfahren; Nachsichtgewährung bei um 8 Jahre verspäteten

  • VGH Bayern, 20.10.2009 - 13 A 08.341

    Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; hofnahe Fläche; Tauschwert;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.08.2009 - 3 L 41/08

    Grenzen der Auslegung und Umdeutung des Klageantrages durch das Gericht;

  • BVerwG, 19.11.2020 - 9 B 55.19

    Keine drittschützende Wirkung des § 37 FlurbG

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.02.2020 - 8 K 5/17

    Mitwirkungspflicht der Teilnehmer am Planwunschtermin im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2017 - 8 K 1/15

    Flurbereinigungsrechtliches Bodenordnungsverfahren; wertgleiche Abfindung und

  • BVerwG, 24.04.1991 - 5 B 14.90

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

  • VGH Bayern, 20.10.2009 - 13 A 08.1637

    Flurbereinigungsplan; wertgleiche Abfindung; hofnahe Fläche; Tauschwert;

  • BVerwG, 28.08.1992 - 11 B 3.92

    Verletzung von Denkgesetzen als Verfahrensfehler - Feststellung der Ergebnisse

  • BVerwG, 19.06.1991 - 5 C 35.90

    Herabsetzung des Streitwertes - Wirtschaftliches Interesse des Klägers an der

  • BVerwG, 24.02.1975 - V CB 83.72
  • BVerwG, 13.01.1987 - 5 B 92.86

    Ausgleich einer wesentlichen Kulturartenverschiebung im Flurbereinigungsverfahren

  • BVerwG, 02.07.1984 - 5 B 25.83

    Anspruch eines Flurbereinigungsteilnehmers auf wertgleiche Abfindung -

  • BVerwG, 24.11.1983 - 5 B 56.82

    Geltendmachung des Verfahrensmangels der Verletzung rechtlichen Gehörs - Frage

  • VGH Bayern, 15.07.2021 - 13 A 19.414

    Unternehmensflurbereinigung - Vorwirkung der Enteignung

  • BVerwG, 24.11.1983 - 5 B 40.82

    Geltendmachung des Verfahrensmangels der Verletzung rechtlichen Gehörs - Frage

  • BVerwG, 12.11.1975 - V B 1.74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist -

  • BVerwG, 22.05.1975 - V CB 102.72

    Einwendungen gegen die Ergebnisse einer Bodenschätzung - Mitwirkung an dem

  • BVerwG, 19.05.1976 - V CB 53.73

    Beschwerde gegen die Bewertung der Einlageflurstücke i.R.d. Flurbereinigung -

  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 164.91
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1967 - VI 852/64
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht